KFZ-Sachverständiger Buchholz

Dipl.-Ing. Michael Rönsch

Adresse
Ernststr. 5
Ort
21244 Buchholz
Telefonnummer
04181 350425
Website
www.ing-roensch.de

Informationen

Dipl.-Ing. Michael Rönsch ist in der Ernststr. 5 zu finden. Folgendes wird angeboten: KFZ-Sachverständiger, Sachverständiger: Unfallrekonstuktionen, Kraftfahrzeuguntersuchungen - In Buchholz gibt es noch 2 weitere KFZ-Sachverständiger. Einen Überblick finden Sie hier.

Bewertungen

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Martin Kuppler schrieb am 14.12.2019

NEHMEN SIE DIESEN "INGENIEUR" NICHT ALS OLDTIMER- ODER SCHADENSGUTACHTER.

Ich hatte am 05.11.2019 Gerichtstermin mit Herrn Rönsch als Zeuge. Ich habe € 2.000 für ein Oldtimer- und ein Schadensgutachten bei ihm bezahlt. Vor Gericht hat er dann gesagt (sein eigenes Gutachten kannte er nicht): 1. er weiß nichts, 2. das Guthaben hat nicht er erstellt, sondern sein Mitarbeiter, 3. er weiß nicht, wann sein Mitarbeiter das Gutachten erstellt hat, denn seine Mitarbeiter nehmen die Aufträge selbständig an und er weiß nicht für wen und wo sie gerade arbeiten, 4. sein Mitarbeiter hat bei der Erstellung des Gutachtens grobe Fehler gemacht und er mache sich dessen Ergebnis nicht zu Eigen. Damit hat der Mann seine eigene Reputation als Gutachter gegenüber der beklagten Versicherung selbst zerstört (im Ergebnis wird er wohl in die Warndatei der Versicherer aufgenommen werden als inkompetenter Gutachter) und den Wert meines zerstörten Autos von € 25.000 auf € 8.100 gedrückt. Die Gutachten des Herrn Rönsch sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind, da Herr Rönsch sie als Zeuge selbst entkräftet. Diese Kritik hat Herrn Rönsch zu folgendem Schreiben veranlasst: Sehr geehrter Herr Bauer, mit Verwunderung habe ich Ihre Rezension vom 17.11.2019 vernommen. Die von Ihnen genannten Vorwürfe sind unzutreffend und ich fordere Sie auf, die Rezension entsprechend anzupassen oder vollständig zu löschen und entsprechende unzutreffende Behauptungen zukünftig zu unterlassen. Zunächst ist festzuhalten, dass ich am 20.03.2018 für den Kläger des betreffenden Prozesses ein Kurzgutachten zur Versicherungseinstufung für seinen Oldtimer erstellt hatte. Dabei wurde ein Wiederbeschaffungswert von 25.500,00 € festgestellt. Circa zwei Monate später, am 08.05.2018 hatte ein Mitarbeiter von mir für dasselbe Fahrzeug ein Schadensgutachten erstellt und bei einem Wiederbeschaffungswert von 25.500,00 € einen Bruttoschaden von 49.884,03 € ermittelt. Dieses Gutachten erfolgte durch einen Mitarbeiter meines Ingenieurbüros; bei der Erstellung des Gutachtens war ich nicht dabei. Wie vor Gericht vorgetragen kann ich daher keine Angaben zu seinen Arbeitsschritten vornehmen. Eine Aussage, dass ich „mein“ Gutachten nicht kennen würde, habe ich nie getroffen, da es sich ja auch um das Schadensgutachten meines Mitarbeiters handelte. Ebenso habe ich meinem Mitarbeiter keine groben Fehler bei der Erstellung des Gutachtens unterstellt. Eine solche Einschätzung konnte ich mangels Kenntnis nicht vornehmen. Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass meine Mitarbeiter immer korrekt arbeiten. Dass der Sachverständige der beklagten Versicherung einen Wiederbeschaffungswert von 6.000,00 € ermittelte, lag vermutlich an der Tatsache, dass das Fahrzeug längere Zeit draußen abgestellt und somit der Witterung ausgesetzt war. Zwischen dem Zustand des Wagens bei meiner Begutachtung und demjenigen bei der Begutachtung des Sachverständigen der Versicherung lagen nachweislich große Unterschiede, was ich dem Landgericht Stade in der Verhandlung durch Vorlage von Lichtbildern nachweisen konnte. An der Festsetzung des Wiederbeschaffungswertes auf 8.100,00 € durch das Gericht war ich nicht mehr beteiligt. Inwieweit dieser Wert zutreffend ist, kann ich ohne eigene Begutachtung nicht verifizieren. Die sowohl bei Facebook durch „TaTar BaBor“ als auch bei Google durch „Ralf Bauer“ identischen geäußerten Vorwürfe sind nicht haltbar und für mich rufschädigend. Sie sind daher rechtlich verpflichtet, eine Anpassung oder Entfernung der Rezension vorzunehmen. Sofern keine Anpassung oder Entfernung der Rezension bis zum 23.12.2019 vorgenommen wird, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Michael Rönsch Dieses Schreiben habe ich wie folgt beantwortet: 1. Die Schadensgutachten des Herrn Rönsch sind mit Ingenieurbüro Rönsch überschrieben. Sie tragen ein rotes Siegel auf der letzten Seite. Auf diesem Siegel wird in diesem Gutachten als Ersteller der Herr Kleinschmidt gezeigt, Dieser hat laut Post auf dieser Facebookseite die Qualifikation "Bachelor of Automotive Engineer", laut diesem Photo https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/.../hier-werden... ist er Fachabteilungsleiter Prüfwesen. Dennoch steht auf dem Titelblatt des Gutachtens Ingenieurbüro Rönsch. Also steht Herr Rönsch für den Inhalt des Gutachtens gerade, sonst sollte er Kleinschmidt auf den Titel schreiben. Wird er wegen seines Gutachtens (er hat ja auch dafür kassiert, € 1.784, nicht der Kleinschmidt) vor Gericht gerufen, sollte er sich also vorher darüber kundig machen, oder dem Rechtsanwalt des Klägers sagen: "Ich komme nicht, ruft den Kleinschmidt". 2. Als Chef eines Ingenieurbüros sollte man schon wissen, welche Arbeitsschritte zur Erstellung eines derartigen Gutachtens nötig sind. Denn als Chef sollte man vorgeben, WIE DIE EIGENEN MITARBEITER ZU ARBEITEN HABEN. Herr Rönsch hat aber gesagt: "Mein Mitarbeiter macht die Gutachten selbständig. Auf die Termine habe ich keinen Einfluss. Ich kriege auch die Auftragsannahme oder die Erledigung eines Gutachtens nicht mit." Im Ingenieurbüro Rönsch macht also jeder was er will. Er kann auch Internet-Pornos gucken. Herr Rönsch kontrolliert nicht, wann die Mitarbeiter was machen, er kontrolliert auch nicht, ob sie ihr Gehalt einspielen oder nicht (das war jetzt Ironie). Herr Rönsch sagte auf die Frage des Gerichts, ob man den Wiederbeschaffungswert aus der Kurzbewertung in das Haftpflichtgutachten übernehmen könne: "DAS SOLLE MAN NICHT MACHEN". Genau das hatte Herr Kleinschmidt nämlich getan. Zum Vergleich noch einmal, was Herr Rönsch in seinem Schreiben an mich geschrieben hat: "Ebenso habe ich meinem Mitarbeiter keine groben Fehler bei der Erstellung des Gutachtens unterstellt. Eine solche Einschätzung konnte ich mangels Kenntnis nicht vornehmen. Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass meine Mitarbeiter immer korrekt arbeiten." Er hat dem Gericht SELBST gesagt, dass sein Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat. Dies kann man im Gerichtsprotokoll so nachlesen. Herr Rönsch, einen Gutachter, der so arrogant vor Gericht aufgetreten ist und so viel Mist erzählt hat, wie Sie, habe ich noch nie erlebt. Wenn Sie eine Bewertung von 5 Sternen im Internet haben wollen, müssen Sie auch für 5 Sterne arbeiten. ICH WARTE AUF IHRE RECHTLICHEN SCHRITTE. Zuletzt: Ist es wirklich notwendig, bei einem OFFENSICHTLICHEN Totalschaden ein derartiges Gutachten zu erstellen??? Bei einem Auto, das einen Meter kürzer und krumm wie eine Banane ist, jede einzelne Schraube aufzulisten, die ersetzt werden muss???? Der gegnerische Anwalt hat gesagt, er würde die € 1.784,00 nicht bezahlen. Leider hatte ich das zu diesem Zeitpunkt schon getan.

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KFZ-Sachverständiger, Sachverständiger: Unfallrekonstuktionen, Kraftfahrzeuguntersuchungen
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